FAQ

Eure Fragen detailliert beantwortet

  • zwei biometrische, aktuelle Passbilder
  • einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
  • einen Nachweis zur Absolvierung und Ausbildung des Erste-Hilfe-Kurses (wichtig für Personen ohne schon verhandene Fahrerlaubnis)
  • den Personalausweis (für Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit den Reisepass) für einen Tag, wenn alle anderen Unterlagen vorhanden sind
  • den Führerschein, wenn man schon eine Fahrerlaubnis besitzt

Diese Unterlagen werden nicht direkt bei der Anmeldung benötigt, doch müssen sie so schnell wie möglich nachgereicht werden. Die Überarbeitung der Anträge des Straßenverkehrsamt kann bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen und erst nachdem die Papiere zurückgeschickt wurden darf man die theoretische Prüfung absolvieren. Eilanträge gibt es NICHT mehr.

Im Normalfall ist man nach 2 Jahren unauffälligen Fahrens aus der Probezeit raus. Muss man jedoch wegen eines großen Fahrfehlers an einer Nachschulung teilnehmen, wird die Probezeit noch um zwei zusätzliche Jahre verlängert.

Handelt es sich um die normale Grundausbildung für die Führerscheinklasse B darf ich sobald ich 16 1/2 bin mit der Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung darf ich 3 Monate, die praktische hingegen erst einen Monat vor meinem 17. Geburtstag absolvieren. Meine offizielle Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren kann ich an meinem Geburtstag abholen.

Nach einer nichtbestandenen Theorieprüfung/Praxisprüfung darf sie schon nach 14 Tagen wiederholt werden. Das Gleiche gilt für die kommenden Versuche.

 

Gelegentlich bieten wir Erste-Hilfe-Kurse sogar fahrschulintern an, deshalb lohnt es sich mal nachzufragen, wann der nächste Kurs statt findet. Ansonsten werden in der Regel jedes Wochenende Kurse vom Roten Kreuz oder Malteser Hilfswerk angeboten.

 

Eine bestandene Theorieprüfung ist für die folgenden 12 Monate gültig. Sollten diese vorbei sein ist eine neue Absolvierung der Prüfung nötig.

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • wenn nötig eine Sehhilfe
  • Führerschein bei Erweiterung oder Umschreibung nach §31 der FEV
  • einen klaren Kopf

Theoretische Prüfungen finden immer dienstags ab 08:00 Uhr statt. Freitags organisiert der TÜV in Wuppertal theoretische Prüfungen. Für diese sind wir nicht mehr zuständig.

Hast du weitere Fragen? Du hast zwei Möglichkeiten zur Auswahl!

Hinterlass uns einen Kommentar!

Hier kannst Du Uns Deine Meinung sagen oder falls etwas unklar war weitere Fragen stellen, das Team antwortet gern!

Kontaktiere uns!

Du hast eine dringende Frage und keine Zeit/Möglichkeit persönlich zu erscheinen? Dann schreib Uns doch mithilfe des Kontaktformulars eine E-Mail oder ruf uns ganz einfach an.