PKW-Führerscheinklassen und ihre Voraussetzungen

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren „BF 17“)

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, und A:

  • zG max. 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg

→ Einschluss AM, L

→ Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zufahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

Klasse BE

Mindestalter: vgl. Klasse B

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3500 kg

→ Vorbesitz: B

→ Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein

Klasse B96

Mindestalter: vgl. Klasse B

Kfz der Klasse B mit Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg

→ wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt

→ keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderlich

Führerscheinklassen für Zweiräder und ihre Voraussetzungen

Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Diesel- und Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Lfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel- und Elektromotor
  • Leermasse max 350 kg

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125cm³
  • Leistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

→ Einschluss: AM

Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht 0,2 kW/kg

→ Einschluss: AM,A1

→Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Klasse A

Mindestalter:

  • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A; 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für den Direkterwerb

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50cm³ oder bbH über 45km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • Leistung über 15kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45km/h
  • Leistung über 15 kW

→ Einschluss: AM, A1, A2

→ Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich

Klasse B196

Voraussetzung:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (B-Klasse)
  • theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13.5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 min Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125cm³
  • Leistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

→ keine Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich

→ B196 ist eine Schlüsselzahl im Führerschein und berechtigt das Fahren nur in Deutschland.

Führerscheinklassen für Lastkraftwagen

Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

  • zG über 3500kg bis max. 7500kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • zG des Anhängers bis 750kg

→ Vorbesitz B

Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhänngers über 750kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 3500kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000kg

→ Vorbesitz: C1

→ Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“

Klasse C

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

  • zG über 3500kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • zG des Anhängers bis 750kg

→ Vorbesitz: B

→ Einschluss: C1

Klasse CE

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen wärhend oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 750kg

→ Vorbesitz: C

→ Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Führerscheinklassen für Busse

Klasse D1

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

  • für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
  • Länge max. 8m
  • mit Anhänger bis 750kg zG

→ Vorbesitz: B

Klasse D1E

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750kg

→ Vorbesitz: D1

→ Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1

→ Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger der max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12.000kg“

Klasse D

Mindestalter:

  • 18, 20, 21, 23 ode 24 Jahre
  • Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

  • für mehr als 8 Personen außer der Fahrer
  • mit Anhänger bis 750kg zG

→ Vorbesitz: B

→ Einschluss: D1

Klasse DE

Mindestalter:

  • 18, 20, 21 oder 24 Jahre
  • Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation

Kfz der Klasse D mit Anhänger:

  • zG des Anhängers über 750kg

→ Vorbesitz: D

 Einschluss: BE, D1E, sowie C1E bei Vorbesitz C1