PKW-Führerscheinklassen und ihre Voraussetzungen

Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren „BF 17“)
Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2, und A:
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg
→ Einschluss AM, L
→ Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zufahrzeugs“ bei der Anhängerregelung

Klasse BE
Mindestalter: vgl. Klasse B
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3500 kg
→ Vorbesitz: B
→ Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein

Klasse B96
Mindestalter: vgl. Klasse B
Kfz der Klasse B mit Anhänger:
- zG des Anhängers über 750kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500kg, aber max. 4250kg
→ wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
→ keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderlich
Führerscheinklassen für Zweiräder und ihre Voraussetzungen

Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Diesel- und Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Lfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel- und Elektromotor
- Leermasse max 350 kg

Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125cm³
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
→ Einschluss: AM

Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht 0,2 kW/kg
→ Einschluss: AM,A1
→Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Klasse A
Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A; 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für den Direkterwerb
Krafträder mit:
- Hubraum über 50cm³ oder bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45km/h
- Leistung über 15 kW
→ Einschluss: AM, A1, A2
→ Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich

Klasse B196
Voraussetzung:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (B-Klasse)
- theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13.5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 min Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125cm³
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
→ keine Theorie- oder Praxisprüfung erforderlich
→ B196 ist eine Schlüsselzahl im Führerschein und berechtigt das Fahren nur in Deutschland.
Führerscheinklassen für Lastkraftwagen

Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre
Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- zG über 3500kg bis max. 7500kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- zG des Anhängers bis 750kg
→ Vorbesitz B

Klasse C1E
Mindestalter: 18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG des Anhänngers über 750kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 3500kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000kg
→ Vorbesitz: C1
→ Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“

Klasse C
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- zG über 3500kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- zG des Anhängers bis 750kg
→ Vorbesitz: B
→ Einschluss: C1

Klasse CE
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen wärhend oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 750kg
→ Vorbesitz: C
→ Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Führerscheinklassen für Busse

Klasse D1
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8m
- mit Anhänger bis 750kg zG
→ Vorbesitz: B

Klasse D1E
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger:
- zG des Anhängers über 750kg
→ Vorbesitz: D1
→ Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
→ Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger der max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12.000kg“

Klasse D
Mindestalter:
- 18, 20, 21, 23 ode 24 Jahre
- Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- für mehr als 8 Personen außer der Fahrer
- mit Anhänger bis 750kg zG
→ Vorbesitz: B
→ Einschluss: D1

Klasse DE
Mindestalter:
- 18, 20, 21 oder 24 Jahre
- Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Kfz der Klasse D mit Anhänger:
- zG des Anhängers über 750kg
→ Vorbesitz: D
→ Einschluss: BE, D1E, sowie C1E bei Vorbesitz C1